Häufig gestellte Fragen


Was ist eine MPU und was wird da von mir verlangt?
Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) besteht aus folgenden Teilbereichen: 

  • Ärztliche Untersuchung mit Arztgespräch
  • Leistungstests (Reaktionstest an Testgeräten)
  • Gespräch mit einem Psychologen
  • Schriftlicher Teil (Fragebogen)

Die höchste Hürde ist während des Psychologengesprächs zu überwinden. Es geht dabei ganz konkret um Ihr einzelnes Vergehen oder mehrere Delikte im Straßenverkehr. Anhand der Verkehrsakte hat der Gutachter genauen Einblick in Ihren „Straßenverkehrslebenslauf“. Ein Grund für Sie, diesen auch genau zu kennen, um exakte Angaben dazu machen zu können. Nicht nur dieser Lebenslauf ist Gegenstand des Gesprächs, auch ihre biografischen Daten und ihr persönlicher Lebenslauf (Schule, Beruf, Familie, Vorlieben, Abneigungen usw.) gibt Aufschluss über Ihre Stellung in der Gesellschaft und Ihre Persönlichkeit. 

Es ist von großer Bedeutung, Argumente hervorzubringen, die den Gutachter davon überzeugen, dass Sie sich ernsthaft mit Ihrem Vergehen im Straßenverkehr und dessen zukünftiger Vermeidung auseinandergesetzt haben. Es wird verlangt, dass Sie sich eine grundlegende Verhaltensänderung nicht nur vorgenommen haben, sondern dass Sie auch in Zukunft auch danach leben werden. 

Wie schon erwähnt, ist der Abstinenznachweis bei Drogen- oder Alkoholvergehen als Beweismittel sehr wichtig. Sie können dem Gutachter versichern, dass Sie nicht mehr trinken oder Drogen nehmen. Das kann er Ihnen glauben, oder aber auch nicht. 

Was muss ich tun, außer mich einer MPU zu unterziehen? 

Abstinenznachweise durch polytoxikologische Gutachten sind die wichtigste Voraussetzung, wenn der Anlass der Untersuchung eine oder mehrerer Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln ist.

Es ist immer angebracht, im Falle eines Alkoholdelikts einen Abstinenztest über ein Jahr bei der MPU vorzulegen, auch wenn dieser nicht speziell angeordnet wurde. Ab einem Wert über 1,6 Promille und bei Wiederholungstaten geht kein Weg an Abstinenztnachweisen vorbei. 

Bei harten Drogen im Straßenverkehr und außerhalb des Straßenverkehrs ist der Nachweis einer Abstinenz immer eine Grundvoraussetzung. Dies betrifft auch diejenigen, die mit THC im Blut aufgefallen sind und in der Vergangenheit Cannabis-Dauerkonsumenten waren. 

Über die erforderliche Dauer der Abstinenznachweise (sechs Monate, 12 Monate, 15 Monate) entscheiden wir gemeinsam im Erstgespräch. 

Es sind mindestens sechs Urin-Kontrollen binnen eines Jahres durchzuführen. Die Aufforderung, das Institut aufzusuchen, erfolgt sporadisch und man muss innerhalb der nächsten 24 Stunden dort erscheinen. Auch wenn der Alkohol im Blut längst abgebaut ist, lässt sich Ethylglucoronid (ETG), ein Stoffwechselnebenprodukt des Alkohols im Urin mindestens fünf Tage nachweisen.

Die Nachweise können auch über Haaranalysen erfolgen. Sie weisen die Alkoholabstinenz über einen Zeitraum von drei Monaten zuverlässig nach, d. h. man muss nicht so oft zum Check. Allerdings müssen die Haare mindestens einen Zentimeter pro Monat lang sein. Drogenabstinenz durch Haaranalysen wird für jeweils sechs Monate von den MPU Stellen anerkannt.

Eine Liste forensischer Labore, die für die Durchführung dieser Tests anerkannt sind, erhalten Sie bei den MPU-Begutachtungsstellen (z. B. TÜV oder Pima). 
Zwischen der letzten Kontrolle und dem MPU-Termin sollten nicht mehr als vier Monate Zeit vergangen sein. 


Was benötige ich für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? 

Für die Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind erforderlich: 

Personalausweis mit aktueller Meldebestätigung
Sehtest
Passbild
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs

Führungszeugnis der Belegart "O", erhältlich beim Einwohnermeldeamt